Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Der Altbayerische Lohnsteuerhilfeverein e.V. wurde 1993 gegründet und ist hauptsächlich bayernweit tätig. In den 350 Beratungsstellen werden die Einkommenssteuererklärungen für circa 78.000 Mitglieder erstellt. Der Partnerverein ist der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein, einer der größten, bundesweit agierenden Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands.

Geschichte

Seit der Eintragung des Vereins ins Vereinsregister am 19. Januar 1993 ist der Altbayerische Lohnsteuerhilfeverein e.V. stetig gewachsen. In Folge dessen gibt es nun über 350 Beratungsstellen in ganz Bayern verteilt und auch einzelne Beratungsstellen in einigen weiteren Bundesländern, wodurch die Mitglieder Steuerhilfe in unmittelbarer Nähe finden können. Mittlerweile umfasst der Verein 78.000 Mitglieder, welche unsere Leistungen, im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11. StBerG, nutzen.

Mitgliedschaft

Die Inanspruchnahme der Hilfeleistungen des Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e.V. wird durch die gesetzliche Beratungsbefugnis beschränkt. Es ist notwendig Mitglied des Vereins zu werden, um sich von den Steuerexperten beraten lassen zu können. Allerdings ist die Mitgliedschaft abhängig von den vorliegenden Einkünften jedes einzelnen.

Laut der Beratungsbefugnis dürfen nur Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, sonstigen Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen oder Einkünften aus Unterhaltsleistungen Mitglied werden. Zudem dürfen die Einnahmegrenzen bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen nicht überschritten werden, diese liegen bei 18.000 Euro bei Alleinstehenden und 36.000 Euro bei Zusammenveranlagung.

Fällt man unter die Beratungsbefugnis, so kann man als Mitglied das steuerliche Rundum-Paket des Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e.V. nutzen. Dazu muss man lediglich eine Beratungsstelle in der Nähe aufsuchen und bei dem ersten Termin eine Beitrittserklärung unterschreiben. Im Zuge dessen wird auch von dem Steuerexperten geprüft, ob die Beratungsbefugnis tatsächlich greift und der jährliche Mitgliedsbeitrag wird berechnet.

Leistungen

Das Angebotsspektrum des Vereins umfasst eine vollumfängliche steuerliche Beratung. Die Beratungsstellenleiter bieten ihren Mitgliedern einen Rundum-Service, der Vorabberechnung, Erstellung der Einkommenssteuererklärung, Prüfung des Steuerbescheides, Einlegung von Einsprüchen, individuelle Beratung zur Steuerklassenwahl und eine ganzjährige steuerliche Beratung umfasst. In Folge dessen braucht man als Mitglied seinem steuerlichen Berater lediglich die benötigten Belege zur Verfügung stellen und die restliche Arbeit wird einem in Gänze abgenommen.

Mitgliedsbeiträge

Wir bieten eine vergleichsweise günstige Alternative für steuerliche Beratung an. Die Mitglieder des Vereins müssen lediglich einen jährlichen Mitgliedsbeitrag an den Verein entrichten und eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach einer sozialen Staffelung in Abhängigkeit vom eigenen Einkommen. Dies entspricht dem Sinn eines Idealvereins, der nicht den Gewinn, sondern die Kostendeckung in den Vordergrund stellt.

Organisation

Die 350 Beratungsstellen des Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e.V. werden von selbstständigen Beratungsstellenleitern entsprechend § 23 Steuerberatungsgesetz (StBerG) geführt.

Zur Eröffnung einer eigenen Beratungsstelle ist die Zulassung der zuständigen Aufsichtsbehörde (i. d. R. Oberfinanzdirektion) notwendig. Dafür müssen einige gesetzliche Qualitätsanforderungen erfüllt sein. Der Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung und mindestens drei Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der bundes- und landesweiten Steuern zählen unter anderem als Entscheidungskriterien.

Um die Qualität der Endergebnisse der Arbeit langfristig konstant zu halten, nehmen die Beratungsstellenleiter regemäßig an Schulungen teil. Diese werden zusammen mit dem Partnerverein Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. organisiert, um gemeinsam von einem flächendeckenden Angebot und qualifizierten Dozenten profitieren zu können. Ziel ist es die Berater über aktuelle Steuerthemen und neue Gesetzesänderungen zu informieren, sodass die tägliche Arbeit durch fundierte Sachkenntnisse verbessert wird.

Bei komplizierten, steuerlichen Sachverhalten können die Beratungsstellenleiter auf das Fachwissen der Experten der Hauptverwaltung zurückgreifen. Diese leisten sachkundige Hilfe und unterstützen bei Fragen im Arbeitsalltag, um eine korrekte steuerliche Beurteilung sicherzustellen.

Qualitätssicherung

Der Altbayerische Lohnsteuerhilfeverein e.V wird von der Creditreform regelmäßig bonitätszertifiziert.

Weblinks