Neues Justizgebäude: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Sdfgh (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
Sdfgh (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
Das '''Neue Justizgebäude''' wurde als Sitz des [[Amtsgericht]]s in den Jahren [[1903]] bis [[1905]] nach Plänen von [[Friedrich von Thiersch]] aus Blankziegeln errichtet. Die an Bauformen der Gotik angelehnte Gestaltung stellt sich in bewussten Gegensatz zum benachbarten neobarocken [[Justizpalast]]. | Das '''Neue Justizgebäude''' wurde als Sitz des [[Amtsgericht]]s in den Jahren [[1903]] bis [[1905]] nach Plänen von [[Friedrich von Thiersch]] aus Blankziegeln errichtet. Die an Bauformen der Gotik angelehnte Gestaltung stellt sich in bewussten Gegensatz zum benachbarten neobarocken [[Justizpalast]]. | ||
Es ist heute Sitz des [[ | Es ist heute Sitz des [[Bayerische Verfassungsgerichtshof|Bayerischen Verfassungsgerichtshof]] (Bay.VGH) und des [[Oberlandesgericht]]s München (OLG). | ||
Version vom 27. Juli 2011, 20:59 Uhr
Das Neue Justizgebäude wurde als Sitz des Amtsgerichts in den Jahren 1903 bis 1905 nach Plänen von Friedrich von Thiersch aus Blankziegeln errichtet. Die an Bauformen der Gotik angelehnte Gestaltung stellt sich in bewussten Gegensatz zum benachbarten neobarocken Justizpalast.
Es ist heute Sitz des Bayerischen Verfassungsgerichtshof (Bay.VGH) und des Oberlandesgerichts München (OLG).