Bürgerversammlung: Unterschied zwischen den Versionen
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Bürgerversammlungen sind in München ein Mittel der Demokratie. | '''Bürgerversammlungen''' sind in München ein Mittel der Demokratie. Zweck und Aufgabe der Bürgerversammlungen ist die gegenseitige Unterrichtung von Bürgerschaft und Verwaltung, sowie die Einflussnahme der im Stadtbezirk wohnenden Bürgerinnen und Bürger auf und ihre Mitsprache bei Entscheidungen der [[Stadtverwaltung]], die sich in ihrem [[Stadtbezirk]] auswirken soll. | ||
Die Bürgerversammlungen werden grundsätzlich vom [[Oberbürgermeister]] oder seinen Vertretern geleitet. | |||
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* [http://www.muenchen.de/Rathaus/politik/buergerversammlung/37620/index.html Bürgerversammlungen] | * [http://www.muenchen.de/Rathaus/politik/buergerversammlung/37620/index.html Bürgerversammlungen] |
Version vom 20. September 2010, 14:01 Uhr
Bürgerversammlungen sind in München ein Mittel der Demokratie. Zweck und Aufgabe der Bürgerversammlungen ist die gegenseitige Unterrichtung von Bürgerschaft und Verwaltung, sowie die Einflussnahme der im Stadtbezirk wohnenden Bürgerinnen und Bürger auf und ihre Mitsprache bei Entscheidungen der Stadtverwaltung, die sich in ihrem Stadtbezirk auswirken soll.
Die Bürgerversammlungen werden grundsätzlich vom Oberbürgermeister oder seinen Vertretern geleitet.