Cannabis Social Club: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Anbauvereinigung''', international ist die Bezeichnung '''Cannabis Social Club''' ('''CSC''') üblich, ist neben dem Eigenanbau die einzige vom Cannabisgesetz (CanG) vorgesehene Möglichkeit für den legalen Zugang von Konsumenten zu Genusscannabis (Genusshanf). Tätig werden dürfen sie spätestens ab dem 1. Juli 2024. Ein CSC befasst sich mit dem Anbau von Cannabis, der Herstellung von entsprechenden Produkten sowie ihrer Verteilung an Mitglieder, darüber hinaus auch mit Information, Aufklärung und Präventionsarbeit; der Konsum in den Clubräumen sowie im einen Umkreis von 100 m ist dagegen verboten. Ein CSC darf maximal 500 Mitglieder haben, Mitglieder dürfen maximal 25&nbsp;g täglich bzw. 50&nbsp;g monatlich an THC-haltigem Material sowie Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge) beziehen, und zwar zum Selbstkostenpreis, im begrenzten Umfang dürfen auch Nichtmitglieder Vermehrungsmaterial beziehen.<ref name=bmg-weiter>[https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz#c29865 BMG: FAQ Cannabisgesetz - Weitergabe durch Anbauvereinigungen]</ref>
Ein '''Cannabis Social Club''' ('''CSC''') ist ein Verein der sich grundsätzlich mit verschiedenen Aspekten der Cannabisherstellung und des Konsums befasst. Wenn ein CSC eine Anbaugenehmigung nach dem Cannabisgesetz (CanG) beantragt, was ab dem 1. Juli 2024 möglich ist, gilt sie '''Anbauvereinigung''' und unterliegt den strengen Regelungen des CanG. Ohne diese Anbaugenehmigung unterliegt ein CSC in erster Linie dem Vereinsrecht und darf sich auch dem Konsum von Cannabis widmen, indem etwa ein privater Club betrieben wird, in welchen nach dem Biergartenprinzip selbst mitgebrachtes Cannabis konsumiert werden darf, während Getränke und Imbisse vor Ort gekauft werden müssen. Bisher besteht allerdings noch keine entsprechende Lokalität.
 
Eine '''Anbauvereinigung''' ist neben dem Eigenanbau die einzige vom Cannabisgesetz (CanG) vorgesehene Möglichkeit für den legalen Zugang von Konsumenten zu Genusscannabis (Genusshanf). Tätig werden dürfen sie ab dem 1. Juli 2024. Eine Anbauvereinigung befasst sich mit dem Anbau von Cannabis, der Herstellung von entsprechenden Produkten sowie ihrer Verteilung an Mitglieder, darüber hinaus auch mit Information, Aufklärung und Präventionsarbeit; der Konsum in den Clubräumen der Anbauvereinigung sowie im einen Umkreis von 100 m ist dagegen verboten. Eine Anbauvereinigung darf maximal 500 Mitglieder haben, Mitglieder dürfen maximal 25&nbsp;g täglich bzw. 50&nbsp;g monatlich an THC-haltigem Material sowie Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge) beziehen, und zwar zum Selbstkostenpreis, im begrenzten Umfang dürfen auch Nichtmitglieder Vermehrungsmaterial beziehen.<ref name=bmg-weiter>[https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz#c29865 BMG: FAQ Cannabisgesetz - Weitergabe durch Anbauvereinigungen]</ref>


Mit einer Entscheidung des OLG München vom 13. Oktober 2023 ist die Eintragung des CSC München ins Vereinsregister zulässig.<ref name=olg>[https://brp.de/wissen/veroeffentlichungen/olg-muenchen-hebt-entscheidung-des-registergerichts-zu-gunsten-des-cannabis-social-club-muenchen-auf-2/ OLG hebt Entscheidung des Registergerichts auf]</ref>
Mit einer Entscheidung des OLG München vom 13. Oktober 2023 ist die Eintragung des CSC München ins Vereinsregister zulässig.<ref name=olg>[https://brp.de/wissen/veroeffentlichungen/olg-muenchen-hebt-entscheidung-des-registergerichts-zu-gunsten-des-cannabis-social-club-muenchen-auf-2/ OLG hebt Entscheidung des Registergerichts auf]</ref>

Version vom 16. Juli 2024, 20:15 Uhr

Ein Cannabis Social Club (CSC) ist ein Verein der sich grundsätzlich mit verschiedenen Aspekten der Cannabisherstellung und des Konsums befasst. Wenn ein CSC eine Anbaugenehmigung nach dem Cannabisgesetz (CanG) beantragt, was ab dem 1. Juli 2024 möglich ist, gilt sie Anbauvereinigung und unterliegt den strengen Regelungen des CanG. Ohne diese Anbaugenehmigung unterliegt ein CSC in erster Linie dem Vereinsrecht und darf sich auch dem Konsum von Cannabis widmen, indem etwa ein privater Club betrieben wird, in welchen nach dem Biergartenprinzip selbst mitgebrachtes Cannabis konsumiert werden darf, während Getränke und Imbisse vor Ort gekauft werden müssen. Bisher besteht allerdings noch keine entsprechende Lokalität.

Eine Anbauvereinigung ist neben dem Eigenanbau die einzige vom Cannabisgesetz (CanG) vorgesehene Möglichkeit für den legalen Zugang von Konsumenten zu Genusscannabis (Genusshanf). Tätig werden dürfen sie ab dem 1. Juli 2024. Eine Anbauvereinigung befasst sich mit dem Anbau von Cannabis, der Herstellung von entsprechenden Produkten sowie ihrer Verteilung an Mitglieder, darüber hinaus auch mit Information, Aufklärung und Präventionsarbeit; der Konsum in den Clubräumen der Anbauvereinigung sowie im einen Umkreis von 100 m ist dagegen verboten. Eine Anbauvereinigung darf maximal 500 Mitglieder haben, Mitglieder dürfen maximal 25 g täglich bzw. 50 g monatlich an THC-haltigem Material sowie Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge) beziehen, und zwar zum Selbstkostenpreis, im begrenzten Umfang dürfen auch Nichtmitglieder Vermehrungsmaterial beziehen.[1]

Mit einer Entscheidung des OLG München vom 13. Oktober 2023 ist die Eintragung des CSC München ins Vereinsregister zulässig.[2]

In München sind folgende Projekte geplant:

Name URL Ort Monatsbeitrag Anmerkung
CSC München https://csc-muenchen.de Neuperlach €5 Will keine Anbaugenehmigung beantragen.
Cannabisclub München http://cannabisclub-muenchen.de Laim
CSC Bavaria (München One) https://bavaria-csc.de Aubing €4,20
CSC Minga https://www.csc-minga.de Altstadt €14 + 5 Stunden Mitarbeit
Hanf im Glück https://hanf-im-glueck.shop/csc/deutschland/muenchen/ Heimeranplatz Betreibt bereits einen CSC in Barcelona.
CSC Greeners (vorher Isargreen) https://csc-greeners.de Laim €14
CSC Chillout Club https://www.chillout.club/ Aschheim €150 (inkl. 50 g Blüten monatlich)
Cantura Cannabis Club https://cantura.club Schwanthalerhöhe

Weblinks

Quellen