Cannabis Social Club: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Cannabis Social Club''' ('''CSC''') ist neben dem Eigenanbau die einzige vom CanG vorgesehene Möglichkeit für den legalen Zugang von Konsumenten zu Cannabis Sativa. Tätig werden dürfen sie nach derzeitiger Planung ab dem 1. Januar 2024. Ein CSC befasst sich mit dem Anbau von Cannabis, der Herstellung von Produkten daraus, sowie ihrer Verteilung an Mitglieder, darüber hinaus auch mit Information, Aufklärung und Präventionsarbeit. Außerdem ist ein CSC die einzige legale Möglichkeit für den legalen Zugang zu Samen und Stecklingen. Der Konsum in den Clubräumen ist dagegen nicht vorgesehen. Ein CSC darf maximal 500 Mitglieder haben, Mitglieder dürfen maximal 25 g täglich bzw. 50 g monatlich an THC-haltigem Material beziehen. | Ein '''Cannabis Social Club''' ('''CSC''') ist neben dem Eigenanbau die einzige vom CanG vorgesehene Möglichkeit für den legalen Zugang von Konsumenten zu Cannabis Sativa. Tätig werden dürfen sie nach derzeitiger Planung ab dem 1. Januar 2024. Ein CSC befasst sich mit dem Anbau von Cannabis, der Herstellung von Produkten daraus, sowie ihrer Verteilung an Mitglieder, darüber hinaus auch mit Information, Aufklärung und Präventionsarbeit. Außerdem ist ein CSC die einzige legale Möglichkeit für den legalen Zugang zu Samen und Stecklingen. Der Konsum in den Clubräumen ist dagegen nicht vorgesehen. Ein CSC darf maximal 500 Mitglieder haben, Mitglieder dürfen maximal 25 g täglich bzw. 50 g monatlich an THC-haltigem Material beziehen, außerdem maximal sieben Samen und/oder Stecklinge, davon maximal fünf Stecklinge. | ||
Mit einer Entscheidung des OLG München vom 13. Oktober 2023 ist die Eintragung des CSC München ins Vereinsregister zulässig.<ref name=olg>[https://brp.de/wissen/veroeffentlichungen/olg-muenchen-hebt-entscheidung-des-registergerichts-zu-gunsten-des-cannabis-social-club-muenchen-auf-2/ OLG hebt Entscheidung des Registergerichts auf]</ref> | Mit einer Entscheidung des OLG München vom 13. Oktober 2023 ist die Eintragung des CSC München ins Vereinsregister zulässig.<ref name=olg>[https://brp.de/wissen/veroeffentlichungen/olg-muenchen-hebt-entscheidung-des-registergerichts-zu-gunsten-des-cannabis-social-club-muenchen-auf-2/ OLG hebt Entscheidung des Registergerichts auf]</ref> |
Version vom 1. November 2023, 18:20 Uhr
Ein Cannabis Social Club (CSC) ist neben dem Eigenanbau die einzige vom CanG vorgesehene Möglichkeit für den legalen Zugang von Konsumenten zu Cannabis Sativa. Tätig werden dürfen sie nach derzeitiger Planung ab dem 1. Januar 2024. Ein CSC befasst sich mit dem Anbau von Cannabis, der Herstellung von Produkten daraus, sowie ihrer Verteilung an Mitglieder, darüber hinaus auch mit Information, Aufklärung und Präventionsarbeit. Außerdem ist ein CSC die einzige legale Möglichkeit für den legalen Zugang zu Samen und Stecklingen. Der Konsum in den Clubräumen ist dagegen nicht vorgesehen. Ein CSC darf maximal 500 Mitglieder haben, Mitglieder dürfen maximal 25 g täglich bzw. 50 g monatlich an THC-haltigem Material beziehen, außerdem maximal sieben Samen und/oder Stecklinge, davon maximal fünf Stecklinge.
Mit einer Entscheidung des OLG München vom 13. Oktober 2023 ist die Eintragung des CSC München ins Vereinsregister zulässig.[1]
In München sind folgende Projekte geplant:
Name | URL | Ort | Monatsbeitrag | Anmerkung |
CSC München | https://csc-muenchen.de | Neuperlach | €25 | |
Cannabisclub Münche | http://cannabisclub-muenchen.de | Laim | ||
CSC Bavaria (München One) | https://bavaria-csc.de | Aubing | €4,20 | |
CSC Minga | https://www.csc-minga.de | Altstadt | €14 + 5 Stunden Mitarbeit | |
Hanf im Glück | https://hanf-im-glueck.shop/csc/deutschland/muenchen/ | Heimeranplatz | betreibt bereits einen CSC in Barcelona | |
Isargreen | https://csc-isargreen.de | Fürstenried | €14 |