Maskenpflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit dem Wort '''Maskenpflicht''' wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung u.a. im öffentlichen Personennahverkehr, zum Beispiel in U- und S-Bahnen, Trams und Bussen als Teil der Schutzmaßnahmen (Prävention) gegen die neuartige Infektionskrankheit [[Covid-19]] beschrieben. Die Pflicht gilt evtl. aber nicht nur in den Fahrzeugen, sondern auch an Bahn- und Bussteigen oder auf Straßen.
#REDIRECT [[Coronakrise]]
 
Am Montag, 21. September 20, kommt es zur Eindämmung der steigenden Covid-19-Infektionszahlen (Coronavirus-Pandemie) in [[München]] zur Ausweitung der '''Maskenpflicht '''auf eine''' generelle Maskenpflicht''' auf folgenden öffentlichen Plätzen und Straßen der Innenstadt - [[Marienplatz]], dem [[Viktualienmarkt]], der [[Sendlinger Straße]] und in der kompletten [[Fußgängerzone]] der Altstadt (Beschluss).
 
 
Das beschloss der Krisenstab der [[Stadtverwaltung]], der am Montagvormittag wegen der anhaltend hohen Infektionszahlen getagt hatte. Die Regelung auf der Basis des {{WL2|Infektionsschutzgesetz|Infektionsschutzgesetzes}} soll von Donnerstag an gelten, falls die Zahlen weiter über dem kritischen Wert von 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern binnen einer Woche bleiben. Damit rechnet der [[Oberbürgermeister]] Dieter Reiter allerdings. Und so ist es auch eingetreten, sie gilt nun seit Donnerstag.
 
Diese Verfügung gilt laut Stadt erst einmal eine Woche lang. Damit dürfen sich in München auch '''nur noch fünf Personen''' treffen oder zwei Haushalte oder Familien - und zwar im privaten '''oder''' im öffentlichen Raum wie auch in der Gastronomie.
 
 
Eine Mund-und-Nasen-Bedeckung ist auch für Fahrten im Taxi oder in privat organisierten Fahrgemeinschaften, zum Beispiel zwischen Wohn- und Arbeitsstätte erforderlich. Damit soll die Übertragung von Viren in der Ausatemluft stark verringert werden. Neben der Hauptregel - Abstand mindestens 1,5 m - und der Nies-Regel ist dies wichtig, um einen erneuten Lockdown zu vermeiden.
 
Ansonsten gilt die Maskenpflicht in allen Läden und Einkaufszentren und überall dort, wo Verkauf von Produkten im Sinne eines Ladengeschäftes stattfindet, z.B. in Postfilialen.
 
Es ist aber '''grundsätzlich sinnvoll''', eine „Maske“ zum Fremdschutz der anderen Leute zu tragen, '''wo immer der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht''' eingehalten werden können. Als Folge sinkt dann auch das eigene Risiko zu erkranken.
 
==Weblinks==
* Stadtverwaltung: [https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Infektionsschutz/Neuartiges_Coronavirus/Corona-Massnahmen-fuer-Muenchen.html Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie]
** Inhaltsverzeichnis der und Link zur '''offiziellen Bekanntmachung''' 24.9.20
*** Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt
*** Treffen im privaten und öffentlichen Raum sowie in der Gastronomie
*** Weitere Informationen
*** Alkoholverkaufs- und -konsumverbot an Hotspots am Wochenende
*** Ortsbestimmung zum Alkoholverbot
 
* [[Jakob Wetzel]]: ''[https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-corona-regeln-ueberblick-1.5042104 Welche Corona-Regeln nun in München gelten — '''Maskenpflicht und weniger Kontakte.''' Weil die Zahl der Infektionen hoch bleibt, hat die Landeshauptstadt starke Einschränkungen beschlossen. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.]'' In der [[SZ]] vom 23.9.20
 
* [https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Arbeitsschutz_Tab.html ''Mund-Nasen-Bedeckung - Masken'', Hinweise zu ihrer Verwendung] vom Robert-Koch-Institut (RKI, Berlin. Ab 1952 gehörte das RKI zum Bundesgesundheitsamt, es ist inzwischen eine selbständige Bundesoberbehörde des BMG; Hinweise i.d. Fg. vom Sept 2020).

Version vom 3. November 2022, 11:53 Uhr

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