Zahnärztlicher Bezirksverband München, Stadt und Land: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Zahnärztliche Bezirksverband München, Stadt und Land''' hat seinen Sitz in der [[Georg-Hallmaier-Straße]] 6 in [[Sendling]] | Der '''Zahnärztliche Bezirksverband München, Stadt und Land''' hat seit 13. Mai 2019 seinen Sitz in der [[Georg-Hallmaier-Straße]] 6 in [[Sendling]], ist als [[Körperschaft des öffentlichen Rechts]] gewissermaßen die Münchner Bezirkszahnärztekammer unter dem Dach der [[Bayerische Landeszahnärztekammer|Bayerischen Landeszahnärztekammer]] und eine Selbstverwaltungskörperschaft. | ||
Der “Zahnärztliche Bezirksverband“ (ZBV) ist die offizielle Bezeichnung für die acht „regionalen Zahnärztekammern“ in Bayern. Der ZBV München steht unter der Fachaufsicht der Bayerischen Landeszahnärztekammer und der Rechtsaufsicht der [[Regierung von Oberbayern]]. Jeder Zahnarzt in Bayern ist Pflichtmitglied eines Zahnärztlichen Bezirksverbands, der das Zahnarztregister führt, für die Einhaltung der Berufsordnung zuständig ist, die Ausbildung der Zahnarzthelferinnen organisiert und die Zahnärzte vor Ort in allen Fragen der Berufsausübung unterstützt. Der Zahnärztliche Bezirksverband München, Stadt und Land, war bis | Der “Zahnärztliche Bezirksverband“ (ZBV) ist die offizielle Bezeichnung für die acht „regionalen Zahnärztekammern“ in Bayern. Der ZBV München steht unter der Rechts- und Fachaufsicht der Bayerischen Landeszahnärztekammer und der Rechtsaufsicht der [[Regierung von Oberbayern]]. Jeder Zahnarzt in Bayern ist Pflichtmitglied eines Zahnärztlichen Bezirksverbands, der das Zahnarztregister führt, für die Einhaltung der Berufsordnung zuständig ist, die Ausbildung der Zahnarzthelferinnen organisiert und die Zahnärzte vor Ort in allen Fragen der Berufsausübung unterstützt. Der Zahnärztliche Bezirksverband München, Stadt und Land, war bis 1. Mai 2019 im Zahnärztehaus Bayern in der [[Fallstraße]] 34 untergebracht. | ||
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Aktuelle Version vom 15. Februar 2022, 15:03 Uhr
Der Zahnärztliche Bezirksverband München, Stadt und Land hat seit 13. Mai 2019 seinen Sitz in der Georg-Hallmaier-Straße 6 in Sendling, ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts gewissermaßen die Münchner Bezirkszahnärztekammer unter dem Dach der Bayerischen Landeszahnärztekammer und eine Selbstverwaltungskörperschaft.
Der “Zahnärztliche Bezirksverband“ (ZBV) ist die offizielle Bezeichnung für die acht „regionalen Zahnärztekammern“ in Bayern. Der ZBV München steht unter der Rechts- und Fachaufsicht der Bayerischen Landeszahnärztekammer und der Rechtsaufsicht der Regierung von Oberbayern. Jeder Zahnarzt in Bayern ist Pflichtmitglied eines Zahnärztlichen Bezirksverbands, der das Zahnarztregister führt, für die Einhaltung der Berufsordnung zuständig ist, die Ausbildung der Zahnarzthelferinnen organisiert und die Zahnärzte vor Ort in allen Fragen der Berufsausübung unterstützt. Der Zahnärztliche Bezirksverband München, Stadt und Land, war bis 1. Mai 2019 im Zahnärztehaus Bayern in der Fallstraße 34 untergebracht.