Valleystraße 34/36/38/40/42: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Jugendstil]]-Wohnanlage '''Valleystraße 34/36/38/40/42''', begrenzt von den Eckhäusern Valleystraße 42 und [[Danklstraße 32]], im Stadtteil [[Sendling]] wurde 1910/1911 von [[Heilmann & Littmann]] entworfen und fertiggestellt und steht unter [[Denkmalschutz]]. Die Häuser 36 und 38 besitzen einen gemeinsamem Dreiecksgiebel.<ref>[http://www.stadt-muenchen.net/baudenkmal/d_baudenkmal.php?id=4007 Mietshaus Valleystraße 34]</ref>
Die [[Jugendstil]]-Wohnanlage '''Valleystraße 34/36/38/40/42''', begrenzt von den Eckhäusern Valleystraße 42 und [[Danklstraße 32]], im Stadtteil [[Sendling]] wurde 1910/1911 von [[Heilmann & Littmann]] entworfen und fertiggestellt und steht unter [[Denkmalschutz]]. Die Häuser 36 und 38 besitzen einen gemeinsamem Dreiecksgiebel.<ref>{{SGM|bauwerk|4007|Mietshaus Valleystraße 34}}</ref>


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Aktuelle Version vom 1. März 2024, 15:10 Uhr

Die Jugendstil-Wohnanlage Valleystraße 34/36/38/40/42, begrenzt von den Eckhäusern Valleystraße 42 und Danklstraße 32, im Stadtteil Sendling wurde 1910/1911 von Heilmann & Littmann entworfen und fertiggestellt und steht unter Denkmalschutz. Die Häuser 36 und 38 besitzen einen gemeinsamem Dreiecksgiebel.[1]

Einzelnachweise