Neues Justizgebäude: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(typo) |
Sdfgh (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Bild:NeuerJustizpalast.jpg|thumb|250px|Neues Justizgebäude]] | [[Bild:NeuerJustizpalast.jpg|thumb|250px|Neues Justizgebäude]] | ||
Das '''Neue Justizgebäude''' wurde als Sitz des [[Amtsgericht]]s in den Jahren [[1903]] bis [[1905]] nach Plänen von | Das '''Neue Justizgebäude''' wurde als Sitz des [[Amtsgericht]]s in den Jahren [[1903]] bis [[1905]] nach Plänen von [[Friedrich von Thiersch]] aus Blankziegeln errichtet. Die an Bauformen der Gotik angelehnte Gestaltung stellt sich in bewussten Gegensatz zum benachbarten neobarocken [[Justizpalast]]. | ||
Es ist heute Sitz des [[Bayrischer Verfassungsgerichtshof|Bayerischen Verfassungsgerichtshof]] (Bay.VGH) und des [[Oberlandesgericht]]s München (OLG). | Es ist heute Sitz des [[Bayrischer Verfassungsgerichtshof|Bayerischen Verfassungsgerichtshof]] (Bay.VGH) und des [[Oberlandesgericht]]s München (OLG). |
Version vom 28. November 2010, 22:39 Uhr
Das Neue Justizgebäude wurde als Sitz des Amtsgerichts in den Jahren 1903 bis 1905 nach Plänen von Friedrich von Thiersch aus Blankziegeln errichtet. Die an Bauformen der Gotik angelehnte Gestaltung stellt sich in bewussten Gegensatz zum benachbarten neobarocken Justizpalast.
Es ist heute Sitz des Bayerischen Verfassungsgerichtshof (Bay.VGH) und des Oberlandesgerichts München (OLG).