Staatskommissariat für das Flüchtlingswesen in Bayern: Unterschied zwischen den Versionen

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Im November 1945 wird mit Einverständnis der [[Militärregierung]] das „'''Staatskommissariat für das Flüchtlingswesen''' in Bayern“ gegründet. Es ist dem [[Innenministerium]] unterstellt. Überall haben die Landräte Nebenstellen einzurichten.
Im November 1945 wird mit Einverständnis der [[Militärregierung]] das „'''Staatskommissariat für das Flüchtlingswesen''' in Bayern“ gegründet. Es ist dem [[Innenministerium]] unterstellt. Überall haben die Landräte Nebenstellen einzurichten.
[[Kategorie:Geschichte]]
[[Kategorie:Ministerium]]

Version vom 7. März 2019, 00:38 Uhr

Im November 1945 wird mit Einverständnis der Militärregierung das „Staatskommissariat für das Flüchtlingswesen in Bayern“ gegründet. Es ist dem Innenministerium unterstellt. Überall haben die Landräte Nebenstellen einzurichten.