Verzeichnis der jüdischen Gewerbetreibenden 1938: Unterschied zwischen den Versionen

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===Zum Kontext und Entstehung der Quelle===
* Marian Rappl: ''Arisierungen in München. Die Verdrängung der jüdischen Gewerbetreibenden aus dem Wirtschaftsleben der Stadt 1933 - 1939.'' In: Zeitschrift für bayerische Landesge- schichte Bd. 63 (2000), Heft 1, S. 123 - 184.
Die damalig verwendete Definition "jüdischer Gewerbebetrieb"
Rappl, S. 144: [Es] erging am 14. Juni 1938 die „Dritte Verordnung zum Reichsbürgergesetz“. Sie bezeichnete einen Gewerbebetrieb als „jüdisch“, wenn ein Inhaber Jude war.
Das gleiche galt für Handels- und Kommanditgesellschaften mit mindestens einem jüdischen Gesellschafter. [...]
Alle jüdischen Firmen mußten in ein Verzeichnis eingetragen werden, das das zuständige Gewerbeamt führte und in das die Einsicht „Jedermann gestattet“ war. (Quelle: RGBl. 1938, Teil I, 627)
=== Die Entstehung des gedruckten Verzeichnisses===
Rappl, S. 145 ff.: Aufgrund der im Laufe der Jahre gesammelten Informationen über jüdische Gewerbebetriebe begann das städtische Gewerbeamt am 2. März 1937, eine „Juden- und Ausländer-Kartei“ zu erstellen und so alle jüdischen Gewerbetreibenden in München syste- matisch und vollständig zu erfassen. Aus der Gewerbekartei wurde die „Gewerbekartei jüdi- scher Gewerbetreibender“ ausgesondert, [...]. Eine Kontaktaufnahme mit den jüdischen Gewerbetreibenden selbst, etwa in Form einer Erklärung über ihre Abstammung, scheint es nicht gegeben zu haben. Deshalb konnte man nicht die Abstammungskriterien der „Nürnberger Gesetze“ zugrunde legen, sondern mußte sich mit der Konfession behelfen, [...].
Anfang Oktober 1937 waren die Arbeiten so weit fortgeschritten, daß ein vorläufiges Verzeichnis an die Bezirksinspektionen, die IHK, die Handwerkskammern und an die DAF mit der Bitte um Kenntnisnahme und Ergänzung geschickt werden konnte. Nachdem die erhaltenen Informationen eingearbeitet worden waren, wurde das „Verzeichnis der gewerbepolizeilich gemeldeten jüdischen Gewerbetreibenden in München (Stand vom 15. Februar 1938“ in
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== Literatur, Weblinks  ==
== Literatur, Weblinks  ==
* [http://www.rijo.homepage.t-online.de/pdf_2/DE_MU_JU_gewerbe.pdf Verzeichnis der gewerbepolizeilich gemeldeten jüdischen Gewerbetreibenden in München] (abgedruckt bei cccc)
* [http://www.rijo.homepage.t-online.de/pdf_2/DE_MU_JU_gewerbe.pdf Verzeichnis der gewerbepolizeilich gemeldeten jüdischen Gewerbetreibenden in München] (abgedruckt bei cccc)

Version vom 12. November 2016, 12:51 Uhr


Eine NS-Liste zur Jagd, aus dem Jahr 1938


Ihr voller Name:

Verzeichnis der gewerbepolizeilich gemeldeten jüdischen Gewerbetreibenden in München (Stand: 15. Februar 1938)




Zum Kontext und Entstehung der Quelle

  • Marian Rappl: Arisierungen in München. Die Verdrängung der jüdischen Gewerbetreibenden aus dem Wirtschaftsleben der Stadt 1933 - 1939. In: Zeitschrift für bayerische Landesge- schichte Bd. 63 (2000), Heft 1, S. 123 - 184.

Die damalig verwendete Definition "jüdischer Gewerbebetrieb"

Rappl, S. 144: [Es] erging am 14. Juni 1938 die „Dritte Verordnung zum Reichsbürgergesetz“. Sie bezeichnete einen Gewerbebetrieb als „jüdisch“, wenn ein Inhaber Jude war.

Das gleiche galt für Handels- und Kommanditgesellschaften mit mindestens einem jüdischen Gesellschafter. [...]

Alle jüdischen Firmen mußten in ein Verzeichnis eingetragen werden, das das zuständige Gewerbeamt führte und in das die Einsicht „Jedermann gestattet“ war. (Quelle: RGBl. 1938, Teil I, 627)


Die Entstehung des gedruckten Verzeichnisses

Rappl, S. 145 ff.: Aufgrund der im Laufe der Jahre gesammelten Informationen über jüdische Gewerbebetriebe begann das städtische Gewerbeamt am 2. März 1937, eine „Juden- und Ausländer-Kartei“ zu erstellen und so alle jüdischen Gewerbetreibenden in München syste- matisch und vollständig zu erfassen. Aus der Gewerbekartei wurde die „Gewerbekartei jüdi- scher Gewerbetreibender“ ausgesondert, [...]. Eine Kontaktaufnahme mit den jüdischen Gewerbetreibenden selbst, etwa in Form einer Erklärung über ihre Abstammung, scheint es nicht gegeben zu haben. Deshalb konnte man nicht die Abstammungskriterien der „Nürnberger Gesetze“ zugrunde legen, sondern mußte sich mit der Konfession behelfen, [...].


Anfang Oktober 1937 waren die Arbeiten so weit fortgeschritten, daß ein vorläufiges Verzeichnis an die Bezirksinspektionen, die IHK, die Handwerkskammern und an die DAF mit der Bitte um Kenntnisnahme und Ergänzung geschickt werden konnte. Nachdem die erhaltenen Informationen eingearbeitet worden waren, wurde das „Verzeichnis der gewerbepolizeilich gemeldeten jüdischen Gewerbetreibenden in München (Stand vom 15. Februar 1938“ in

Literatur, Weblinks